Kündigung Mitgliedschaft
Austritte aus dem Verein (Kündigung Mitgliedschaft) sind vor dem 1. Juli für die Herbstrunde und vor dem 1. Februar für die Frühjahresrunde dem Sekretariat (mitgliederverwaltung@fc-horw.ch) mitzuteilen. Bei Einhaltung dieser Termine wird der Jahresbeitrag entsprechend angepasst oder zurückerstattet.
Unterbruch Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft kann bei Auslandaufenthalt, Militärdienst usw. unterbrochen werden. Eine Reduktion des Jahresbeitrages kann nur geltend gemacht werden, wenn das Mitglied in der Herbst- oder Frühjahresrunde kein Test-, Cup- oder Meisterschaftsspiel bestritten hat. Die Abwesenheit ist dem Sekretariat (mitgliederverwaltung@fc-horw.ch) mit Angabe der Dauer (von Datum, bis Datum), vor dem Unterbruch, mitzuteilen.
In Spezialfällen, mit begründetem Antrag, kann der Vorstand über eine Jahresbeitragsreduktion entscheiden.